Psychiatrie
Psychiatrische Erkrankungsbilder
- Schizophrenie
- Depression
- Bipolare Störungen (manisch-depressive Störung)
- Abhängigkeitserkrankungen
- Demenz
- Hirnorganische Veränderungen (Psychosyndrome)
- akute Belastungsstörungen
- Somatisierungsstörungen
- Angstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
Dr. Westebbe arbeitet hauptsächlich als ärztlicher Psychotherapeut, weswegen die Psychopharmakotherapie durch niedergelassene psychiatrisch tätige Kollegen*innen erfolgt.
Unterschied zwischen Psychologe - Psychiater - Psychotherapeut
Diplom-Psychologen
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 1985 AZ: I ZR 147/83) darf sich nur Psychologe nennen, wer ein Diplom in Psychologie hat. Der Verbraucher geht bei dieser Bezeichnung von einer Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie im Hauptfach aus. In Rechtskommentaren steht die Berufsbezeichnung (Psychologe bzw. Berufspsychologe) in Verbindung mit einem mindestens 5jährigen Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie. Der Verbraucher wird getäuscht, wenn Personen die Berufsbezeichnung führen, ohne diese akademische Qualifikation zu besitzen. Dem unberechtigten Führen dieser Berufsbezeichnung steht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entgegen.
Quellen: www.bdp-verband.org
Psychotherapeuten
Das „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)“ besagt folgendes: „
§ 1 Berufsausübung (1)
Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Die vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig. Die Berufsbezeichnungen nach Satz 1 darf nur führen, wer nach Satz 1 oder 2 zur Ausübung der Berufe befugt ist. Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.“
Quellen: www.psychotherapie-in-muenster.de
Psychiater sind Fachärzte für psychische Störungen. Bei ihnen steht die körperliche Seite seelischer Probleme im Mittelpunkt der Therapie. Ein Psychiater hat ein Studium der Medizin abgeschlossen und eine mindestens 5-jährige Facharztweiterbildung (4 Jahre Psychiatrie und 1 Jahr Neurologie) absolviert. Heutzutage müssen Psychiater neben ihrer ärztlichen Tätigkeit in der Klinik oder in der Praxis noch zusätzlich eine Psychotherapieweiterbildung absolvieren. Bei der heutigen Facharztprüfung wird nicht nur Psychiatrie sondern auch Psychotherapie geprüft, d.h. heutzutage erwirbt der Prüfling den Facharzt für Psychiatrie und (Facharzt für) Psychotherapie (Doppelfacharzt).
Unterschied Psychiater / Psychotherapeut in der Praxis
Als Psychiater behandeln sie in der Praxis u.a. durch stützende Gespräche und/oder mit Psychopharmaka unterschiedlichste seelische Erkrankungsbilder wie z.B. Depression, Manie, Schizophrenie, Abhängigkeitserkrankungen, Demenz, Anpassungsstörungen, Akute Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen, usw.
Im ambulanten Setting kann sich der Psychiater für den Patienten in der Regel nur 15 bis max. 30 Minuten Zeit nehmen. Während dieser Zeit wird die Diagnose gestellt und ggf. eine medikamentöse Therapie eingeleitet. Weitere Kontakte sind individuell. In der Regel finden sie in 4-6 wöchigen Zeitabständen statt, oftmals auch nur 1x/ Quartal. Wartezeiten für einen regulären Termin bei einem Psychiater belaufen sich in der Regel auf mindestens 6 Wochen.
Ein (ärztlicher) Psychotherapeut behandelt fast die gleichen Krankheitsbilder, das Therapiesetting hingegen ist deutlich intensiver. Der Schwerpunkt liegt auf der Gesprächstherapie-Seite. Die Verordnung von Medikamenten darf ein ärztlicher Psychotherapeut, im Gegensatz zu einem psychologischen Psychotherapeuten auch durchführen. Die Therapiesitzungen finden kontinuierlich mindestens 1x wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten bis zu fünf Probesitzungen (probatorische Sitzungen).
Gruppentherapie
Die Kosten für Gruppentherapie werden in unserer Praxis von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Für folgende Störungsbilder biete wir Gruppentherapien an:
- Depression (IPT, CBASP)
- Angst- und Panik
- Selbstunsichere Persönlichkeitsstörung (soziales Kompetenztraining)
- Borderline - Persönlichkeitsstörung (DBT)
- ADHS des Erwachsenenalters
Die Gruppengröße beträgt 4 bis 5 Patienten mit gleichem Störungsbild.
Das Setting findet 1x wöchentlich à 100 Minuten über einen Zeitraum von ca. 12 Sitzungen statt.
Aktuell biete ich keine Gruppentherapie an!!
Richtlinienpsychotherapie:
Seit dem 01.04.2017 muss jeder Patient der Psychotherapie wahrnehmen möchte vorher eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“ über 25-50 Min besuchen. In diesem Rahmen, oder bei einem Klinikaufenthalt, wird entschieden, ob Sie eine ambulante Psychotherapie, Akutbehandlung („Krisenbehandlung“), keine Therapie oder eine stationäre Therapie benötigen. Im Falle einer ambulanten Psychotherapie können 12 Akutsitzungen oder 12 Therapiesitzungen im Anschluss an die Sprechstunden erfolgen. Bei weiterem Therapiebedarf können 12 Therapiesitzungen angeschlossen werden. Alle weiteren Therapiestunden müssen über ein Gutachterverfahren beantragt werden.
Private Versicherung:
Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung mit Ihrem Versicherer persönlich abklären.