Richtlinienpsychotherapie:

Seit dem 01.04.2017 muss jeder Patient der Psychotherapie wahrnehmen möchte vorher eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“ über 25-50 Min besuchen. In diesem Rahmen, oder bei einem Klinikaufenthalt, wird entschieden, ob Sie eine ambulante Psychotherapie, Akutbehandlung („Krisenbehandlung“), keine Therapie oder eine stationäre Therapie benötigen. Im Falle einer ambulanten Psychotherapie können 12 Akutsitzungen oder 12 Therapiesitzungen im Anschluss an die Sprechstunden erfolgen. Bei weiterem Therapiebedarf können 12 Therapiesitzungen angeschlossen werden. Alle weiteren Therapiestunden müssen über ein Gutachterverfahren beantragt werden.

 

Private Versicherung:
Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung mit Ihrem Versicherer persönlich abklären.

 

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